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Die St. Dalfour Konfitüre Verarschung von Coop & BAG

10.03.2010 0 Kommentare

Im Coop gibt es die lecker aussehende Erdbeer Konfitüre im schlanken (ja wir wollen ja alle schlank bleiben!) gestylten Glas. Zudem steht gross drauf geschrieben: Ohne Zusatz von Zucker. Wenn man dann aber das Glas umdreht heisst es bei den Inhaltsstoffen ganz einfach: Erdbeeren und Traubensaftkonzentrat.

Lieber Coop, ich glaube so eine Verarschung haben wir als Konsumenten echt nicht nötig. Beim Traubensaftkonzentrat handelt es sich ja offensichtlich um ganz kommunen Fruchtzucker. Der Verdacht liegt Nahe, dass man die Konfitüre gesünder machen möchte, als sie eigentlich ist. Zumal ja ernährungsphysiologisch gesehen in Bezug auf Übergewicht der Fruchtzucker (Fructose) noch schlechter dasteht als der normale Kristallzucker.

Es kann ja sein, dass sich die Lebensmittelgesetzgebung mit so einer "Packungsbeilage" umgehen lässt. Aber passt sowas ins Kommunikationskonzept von Coop? Als fleissiger Coop Kunde, fühle ich mich doch ziemlich verarscht.

Und an die Adresse des BAG: Ihr seid doch sonst immer hinter jedem noch so unbedenklichen Produkt her, welches in den Schweizer Regalen landet. Hat das hier noch niemand gesehen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass sowas erlaubt ist. Oder etwa doch?

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Rauchverbot - endlich rauchfrei!

16.01.2010 0 Kommentare

Judihui, ab 1. Mai gilt das Rauchverbot in der ganzen Schweiz und dürfen wir uns also auf rauchfreie Restaurants, Bars und Clubs freuen. Wahnsinn, dass ich das noch erleben darf :-)

Die wichtigsten Eckwerte des Rauchverbots im Kanton Zürich:

• Ab dem 1. Mai 2010 gilt in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ein Rauchverbot.
• Es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten (Fumoirs) zur Verfügung zu stellen.
• Diese Fumoirs dürfen maximal einen Drittel der Ausschankfläche umfassen.
• Die Fumoirs dürfen durch Personal bedient werden, sofern das Personal die ausdrückliche Zustimmung dazu gibt.
• Komplette Raucherbetriebe, wie sie das Bundesrecht für Betriebe unter 80 Quadratmeter vorsieht, sind im Kanton Zürich nicht zugelassen.
• Übergangsfristen für die Einrichtung von Fumoirs sind keine vorgesehen. Das Rauchverbot gilt ab dem 1. Mai 2010.
• Wer gegen das Rauchverbot verstösst, kann mit einer Ordnungsbusse belangt werden


Bin ja gespannt, wie die alle das Rauchverbot umsetzen werden. Hoffentlich gehen einfach alle draussen rauchen, so wie in London oder USA schon lange...

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